“Auch die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgenommene Neuermittlung des Regelsatzes erweist sich bei detaillierter Überprüfung als eklatant zu niedrig. Den Betroffenen werden ein weiteres Mal die verfassungsrechtlich zugesicherten Teilhaberechte durch eine politisch motivierte Entscheidung vorenthalten.”
vgl. auch Musterwiderspruch gegen die Regelsatzhöhe (MdB Kipping)
Quelle: http://www.sozialticker.com/wp-content/uploads/2011/04/was-der-mensch-braucht-2011.pdf
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016