Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. November 2011, 1 BvR 2007/11: “Ein Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums liegt nicht vor. Die Anrechnung vermindert nicht den als Eigentum geschützten Steuererstattungsanspruch der Beschwerdeführerin, sondern führt zu einer Verringerung ihres Sozialleistungsanspruchs.”
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-074.html
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016