Kategorien
Uncategorized

“Bildungspaket – kein Geld verschenken!”

“Es ist Eile geboten! Denn Hartz-IV-Bezieher und Bezieher von Sozialhilfe müssen spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, Bezieher von Wohngeld oder wer den Kinderzuschlag bekommt, spätestens bis zum 31. Mai.”

Quelle: http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/alg-2-regelleistungen-und-co/516-bildungspaket-kein-geld-verschenken.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016