Beim Achten Deutschen Insolvenzrechtstag hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute in Berlin ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt. Aus der Rede:
“Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möchte ich daher von zwei Voraussetzungen abhängig machen: Zum Einen sind sämtliche Verfahrenskosten zu begleichen. Zum Anderen hat der Schuldner einen Beitrag zur Befriedigung der Gläubiger zu leisten; …
Die Erwerbsobliegenheit sollte daher bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintreten. …
Ich halte es darüber hinaus für sinnvoll, den Gläubigern künftig zu ermöglichen, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung jederzeit auch schriftlich zu stellen. …
Die Restschuldbefreiung soll versagt werden können, wenn der Schuldner die wirtschaftlichen Interessen oder das Vermögen eines späteren Insolvenzgläubigers beeinträchtigt. …
So halte ich eine Umgestaltung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens für sinnvoll. …”
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import