Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (Urt. vom 04.08.2010, Az.: 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Commerzbank legte hiergegen zunächst Nichtzulassungsbeschwerde ein, nahm diese aber zurück. Das Urteil wurde dadurch im März 2011 rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale rät: Wem in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der “geduldeten Überziehung” zusätzlich 5 Euro pro Überweisung oder sonstiger Verfügungen vom Konto abgebucht wurden, kann von der Commerzbank die Erstattung verlangen. Das gilt auch für drei Jahre rückwirkend.
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Quelle: http://www.vzhh.de/schulden/30699/rechtskraeftig-commerzbank-ueberzieht.asp
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