“Ob die Bundesregierung beabsichtigt, Kreditinstituten bei den so genannten pfändungsgeschützten Konten weiter die Verrechnung von Arbeitseinkommen mit dem gekündigten Dispokredit zu gestatten, auch wenn der Kontoinhaber damit unter das gesetzlich garantierte Existenzminimum rutscht, möchte die Fraktion Die Linke wissen. Sie hat dazu eine Kleine Anfrage (17/5221) gestellt.”
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_04/2011_144/05.html
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