“Jeder Mensch sollte einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto haben. Dieser muss gesetzlich verankert werden. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seit Jahren. Zu diesem Ergebnis kommt nun auch die Bundesregierung in ihrem gestern (20.12.) beschlossenen 6. Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von 1995, der dem vzbv vorliegt. … Die Bundesregierung geht in ihrem Bericht davon aus, dass die Europäische Kommission im Sommer 2012 nach Überprüfung der Wirksamkeit einer EU-Empfehlung einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird und will sich in diese Regulierungsinitiative aktiv einbringen.”
Anmerkung: In der Bundesratssitzung vom 16.12.2011 wurde der Antrag Drucksache 715/11 (vgl. unsere Meldung vom 25.11.2011) abgelehnt. Staatsminister Michael Boddenberg (Hessen) erklärte dazu: “Die Einführung eines subjektiven Anspruchs auf ein Guthabenkonto mit Basisfunktion wird in der Sache begrüßt. Vor der Einbringung eines Gesetzentwurfs sollte jedoch der für Dezember 2011 angekündigte Bericht der Bundesregierung zum “Girokonto für jedermann” abgewartet werden. Gesetzliche Regelungen sollten die dort gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigen.” – interessantes Timing.
Plenarprotokoll
Quelle: http://www.vzbv.de/8468.htm
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