gegen-hartz.de: “Ein Prüfbericht des Bundesarbeitsministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass alle geprüften geschlossenen Eingliederungsvereinbarungen (EGV) die mit Hartz IV Beziehern im Jahre 2010 geschlossen worden sind, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Demnach war keine der geprüften Vereinbarungen vollständig rechtskonform und korrekt.”
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016