Das Sozialgericht Bremen hat in einem jetzt veröffentlichten Eilbeschluss entschieden, dass auch für die Zeit ab dem 01. Januar 2011 höhere sog. Hartz IV-Leistungen erst dann beansprucht werden können, wenn das Gesetz entsprechend abgeändert worden ist (Aktenzeichen: S 22 AS 17/11 ER).
siehe auch Sozialgericht Oldenburg, Meldung hier vom 18.01.2011.
Quelle: http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen86.c.2545.de&font=0
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016