wieder Interessantes von MhM – z.B.:
SAGA-Mieterinnen können sich bei Auszug freuen: Wenn einer Mieter bei der SAGA ausziehen will, “wandelt” die SAGA des öfteren unwirksame Schönheitsreparaturklauseln in Forderungen nach Ersatz von “Beschädigungen” am Mietobjekt um. Dieser Praxis schiebt der BGH nun einen Riegel vor. Nach Meinung des BGH kann es dahin stehen, ob ein Anstrich z.B. der Fenster durch einen Mieter nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Hierdurch entstandene Beschädigungen, wie etwa übermäßige Farbaufträge wären im Zuge der vom Vermieter ohnehin auszuführenden Schönheitsreparaturen zu beseitigen. (BGH, Beschluss vom 31.8.2010 (VIII ZR 42/09)
Quelle: http://www.mhm-hamburg.de/data/newsletter/newsletter.php?IDD=1225552319
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import