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Sozialgericht Dortmund: Hartz IV – Größere Wohnung für getrennt lebenden Vater

Nimmt ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahr, kann dies den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt. Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.12.2010, Az.: S 22 AS 5857/10 ER

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/12_01_2011/index.php

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016