“Der Senat hat auf Vorschlag der Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) heute beschlossen, einen Gesetzesvorschlag in den Bundesrat einzubringen, um einen Rechtsanspruch gegen Banken und Sparkassen auf ein Girokonto einzuführen. Gleichzeitg soll der Pfändungsschutz verbessert werden: Die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto darf künftig weder zu einer Erhöhung der Gebühren, noch zu Leistungseinschränkungen führen. … Noch im November informiert die Sozialbehörde mit einer Kampagne, durch Flyer, Plakate und im Internet, über die Vorteile eines P-Kontos.”
zu letzterem siehe auch den Flyer der BASFI “Schützen Sie Ihr Geld!” (pdf)
Quelle: http://www.hamburg.de/bgv/pressemitteilungen/nofl/3141498/2011-11-08-bgv-p-konto.html
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import