Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (17/5707) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie geänderten Fassung (17/7521) verabschiedet. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Anbieter künftig keine Entgelte mehr für die Zeit verlangen dürfen, die ihre Kunden in der Warteschleife verbringen.
vzbv begrüßt Verabschiedung des TKG-Änderungsgesetzes
Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36282471_kw43_angenommen_abgelehnt/index.html
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