Übermorgen berät die Hamburger Bürgerschaft einen Antrag der SPD-Fraktion, in der unter anderem eine “Informationskampagne” gefordert wird, die über das Pfändungsschutzkonto (P- Konto) aufklären soll.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG) begrüßt den Antrag, weist jedoch darauf hin, dass ein wesentlicher Aspekt fehlt: das P-Konto ist lediglich für eine Person ausgelegt und gewährt nur einen Basis-Freibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro. Wenn der Kontoinhaber für weitere Personen (Partner, Kinder oder Bedarfsgemeinschaftsmitglieder) einen höheren Freibetrag braucht, benötigt er zusätzlich eine entsprechende Bescheinigung. Die schlichte Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto reicht dann nicht aus. … Die LAG fordert daher eine rasche Klärung der Frage, wie das Ausstellen der Bescheinigung finanziert wird. …
Quelle: http://www.lag-sb-hh.de/material/pressemitteilung_2011_10_24.pdf
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import