Bundesrat will Schutz von Verbrauchern noch weiter ausbauen -> u.a. neuer § 15a RDG ?

Die Bundesländer wollen u.a. im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr neue Informationspflichten für Inkassodienstleister in das Gesetz aufnehmen. Diese sollen sicherstellen, dass der Schuldner die notwendigen Angaben zu wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses erhält, aus denen er Schlüsse über die Berechtigung der Forderungen ziehen kann.
Entwurf-§15a RDG: Unterrichtung des Verbrauchers bei der Einziehung von Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2011/148-2011.html?__nnn=true

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