“Die Abschaffung einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit, wie sie von den Justizministern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgeschlagen wird, wird vom Deutschen Sozialgerichtstag e. V. entschieden abgelehnt. Die Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit schadet Sozial- und Rechtsstaat. Die Sozialgerichte leisten einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden und haben sich in den letzten 60 Jahren bewährt.”
Quelle: http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/891/PM%20Zusammenlegung%20DSGT%20Entwurf%20II%2020110908.pdf
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