Bundessozialgericht, 07.07.2011, B 14 AS 153/10 R: “Entgegen der Ansicht des SG ist § 1629a BGB auch im Rahmen der Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II grundsätzlich entsprechend anwendbar.”
siehe auch unter Nummer 2.2 des heutigen Rechtsprechungstickers von tacheles und Meldung von sozialleistungen.info
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016