Lesenswert und daher hier die letzen beiden Newsletter vom 04. März und 13. März.
Quelle: http://www.harald-thome.de/newsletter.html
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Karl Brenke, Wissenschaftlicher Referent im Vorstand des DIW Berlin: “Die zentrale Frage ist: Wohin fießt das Geld, das über mehr Wirtschaftsleistung erarbeitet worden ist? Hier kann man feststellen, dass dieses ‘Mehr’ sehr ungleich verteilt worden ist, hin zu den Haushalten mit hohem Einkommen, …”
Quelle: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.368706.de/11-8-2.pdf
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Urteil vom 17. März 2011, I ZR 81/09
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“LeiharbeiterInnen, die nach den Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften bezahlt wurden, können jetzt rückwirkend Lohnnachzahlungen einfordern. Bereits im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen, jetzt wurde die Entscheidung veröffentlicht. Der DGB stellt Merkblätter und Formulare für betroffene LeiharbeiterInnen bereit.”
Quelle: http://www.dgb.de/themen/++co++e1b9ccdc-0862-11e0-79f2-00188b4dc422
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Bundestag: “Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II bekommen rückwirkend zum 18. Januar ihren Beitrag zu ihrer privaten Krankenversicherung bis zur Höhe das halben Basistarifs durch die Grundsicherungsträger erstattet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/4962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (17/4709) hervor.”
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_03/2011_097/01.html
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www.infodienst-schuldnerberatung.de: “Kürzlich wurde ein Hinweis der AG SBV auf ein komplett kostenloses und einfach zu bedienendes Haushaltsbuch verschickt, das sich sowohl in ausgedruckter Form als auch als Excel-Datei am Computer führen lässt. Bestimmt gibt es auch andere Lösungen. Wir geben den Hinweis aber weiter.”
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www.infodienst-schuldnerberatung.de: “Viele Vollstreckungsgerichte kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die erhöhten Freibeträge ersatzweise festzustellen, nicht nach und setzen ein Verweisungskarussell in Gang, das dem Justizgewährleistungsanspruch widerspricht. Aus Sicht des AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV sollen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.”
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Die Verbraucher-Zentrale NRW warnt vor o.g. GmbH, empfiehlt einen Widerspruch und bietet ein kostenloses Musterschreiben an.
Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ130035135712688/link853541A.html
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Der Presse (oben NDR; siehe auch Abendblatt ) ist zu entnehmen, dass Detlef Scheele neuer Sozialsenator wird. Er war u.a. Geschäftsführer der hamburger arbeit (hab). Vergleiche auch einen (älteren) Artikel aus der FTD: “Schröders Mann bei Scholz”
Quelle: http://www.ndr.de/regional/hamburg/neuersenat101.html
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Aus dem aktuellen Newsletter von RA Henning:
“Zahlungen des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger aus dem Unpfändbaren in der Wohlverhaltensphase beeinträchtigen die Gläubigerbefriedigung iSd. § 296 Abs. 1 S.1 InsO nicht. – BGH, Beschl. vom 20.1.2011, IX ZB 8/10
Mit dieser kurzen Entscheidung setzt der BGH seine mit Urt. vom 14.1.10, IX ZR 93/09, begonnene Linie fort. Zahlungen des Schuldners aus dem Unpfändbaren an Insolvenzgläubiger sind in beiden Verfahrensabschnitten zulässig. Finanzierungen von PKW, die benötigt werden, um den Arbeitsplatz zu erreichen, oder auch Immobilienfinanzierungen können somit auch nach Insolvenzeröffnung fortgeführt werden.”
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Hier geht es zur Pfändungstabelle 2025, Pfändungstabelle 2024, Pfändungstabelle 2023, zu unserem Austauschforum für Beratungskräfte und zu unseren Seminaren