Bundessozialgericht, 18.01.2011, B 4 AS 99/10 R und B 4 AS 29/10 R
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Bundessozialgericht, 18.01.2011, B 4 AS 99/10 R und B 4 AS 29/10 R
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“Schließlich wäre das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter SGB II-Leistungsempfänger betroffen, wenn die von ihnen geschuldeten Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht vom Träger der Grundsicherung übernommen würden. Die planwidrige Regelungslücke bei der Tragung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung ist – hinsichtlich der offenen Beitragsanteile – daher durch eine analoge Anwendung der Regelung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zu schließen. Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung des Beklagten zur Übernahme der Beiträge in voller Höhe.”
Bundessozialgericht, 18.01.2011, Az.: B 4 AS 108/10 R
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“Das Ergebnis der Hartz-IV-Reform darf nicht sein, 5 Euro mehr über den Regelsatz und 50 Euro weniger bei den Unterkunftskosten.”
Quelle: http://www.dgb.de/presse/++co++6fd90d20-1fee-11e0-509a-00188b4dc422/@@index.html
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1972
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… selbst wenn von Stromsperren minderjährige Kinder betroffen sind!”
sagt das LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 27.12.2010, Aktenzeichen: L 3 AS 557/10 B ER).
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Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat die Klage eines Inkassounternehmens aus dem Landkreis Offenbach abgewiesen, mit der die Verurteilung der Frankfurter Sparkasse erreicht werden sollte, für dieses Unternehmen ein Konto einzurichten. Die Sparkasse hatte dies abgelehnt, weil das Inkassounternehmen auch für Anbieter von internetbasierten Dienstleistern tätig ist, die in einschlägigen Internetforen als “Internetabzocker” bezeichnet werden. Urteil 16.12.2010, Aktenzeichen: 1 K 1711/10.F
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Das Bundesverfassungsgericht hat vorgeschrieben, die Neubemessung der Regelleistungen rückwirkend zum Januar 2011 einzuführen. Um allerdings auch von den neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe zu profitieren, müssen jetzt Anträge gestellt werden. Tacheles-Pressemitteilung vom 17.01.2011
siehe aber auch Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.01.2011, S 45 AS 1/11 ER: Für höhere Leistungen ab dem 01.01.2011 fehlt es an einer gesetzl.Grundlage (Ablehnung einer einstweiligen Anordnung)
Quelle: http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/PM-LeistungenBildungTeilhabe.pdf/view
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Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2011/001-2011.html?__nnn=true
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Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/zoff-um-hartz-iv-saetze-arm-was-heisst-denn-das-1.1045813
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Nimmt ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahr, kann dies den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt. Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.12.2010, Az.: S 22 AS 5857/10 ER
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/12_01_2011/index.php
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