AG Plön: Einigungsgebühr bei titulierter Forderung nur bei zusätzlicher Sicherung

“Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 RVG fällt dann an, wenn der Gläubiger bei einem Vergleich im Sinne des § 779 BGB mitgewirkt hat und dieser sich nicht auf ein Anerkenntnis oder Verzicht beschränkt. Von dem Zustandekommen eines solchen, eine Einigungsgebühr auslösenden Vergleichs ist bei unstreitigen, da titulierten Forderungen lediglich dann auszugehen, wenn durch den Vertragsabschluss eine zusätzliche Sicherung zu Gunsten des Gläubigers entsteht.” AG Plön AG Plön, Beschluss 5. Mai 2011, 10 M 1544/10

Quelle: http://openjur.de/u/165004.html

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VZ NRW: Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ132092462122401/p-konto

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Kleine Anfrage “Angemessene Unterkunftskosten und neuer Mietenspiegel 2011″

Drucksache 20/2042 “Angemessene Unterkunftskosten und neuer Mietenspiegel 2011 – wann wird die uralte Fachanweisung endlich angepasst?”
siehe auch die Fachanweisung

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_2042.pdf

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Antrag GAL “Mieter entlasten – Maklerwesen regulieren”

Drucksache 20/2073 “Der Senat wird ersucht, bis zum 31.03.2011 eine Bundesratsinitiative zu starten,
• durch die das Bestellerprinzip in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung integriert wird, sodass der Vermieter in der Regel die Kosten für die Vermittlung tragen muss und eine vertragliche Abwälzung auf die Wohnungssuchenden unwirksam ist.
• durch die die Ausbildung zum/zur lmmobilienkaufmann/-kauffrau oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung mit klaren Qualitätsstandards zur Voraussetzung für die Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers gemacht wird.”

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_2073.pdf

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Hamburg will Girokonto für jedermann und besseren Pfändungsschutz

“Der Senat hat auf Vorschlag der Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) heute beschlossen, einen Gesetzesvorschlag in den Bundesrat einzubringen, um einen Rechtsanspruch gegen Banken und Sparkassen auf ein Girokonto einzuführen. Gleichzeitg soll der Pfändungsschutz verbessert werden: Die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto darf künftig weder zu einer Erhöhung der Gebühren, noch zu Leistungseinschränkungen führen. … Noch im November informiert die Sozialbehörde mit einer Kampagne, durch Flyer, Plakate und im Internet, über die Vorteile eines P-Kontos.”
zu letzterem siehe auch den Flyer der BASFI “Schützen Sie Ihr Geld!” (pdf)

Quelle: http://www.hamburg.de/bgv/pressemitteilungen/nofl/3141498/2011-11-08-bgv-p-konto.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Sozialvital: Mehr Durchblick im Gesundheitswesen

“Um dem Teufelskreis von Armut, Überschuldung und Krankheit, zu dem oft auch eine schlechte Gesundheitsversorgung gehört, entgegenzuwirken, haben das Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz das Projekt “Sozialvital” gestartet. Ab November 2011 wird eine neue Internetseite nun über Leistungen des deutschen Gesundheitssystems auf eine leicht verständliche Art informieren.” www.sozialvital.de

Quelle: http://www.uni-mainz.de/presse/48810.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016

Regierung möchte aussagekräftige Schuldnerstatistik dauerhaft fortführen

“Die Bundesregierung will die seit dem Jahr 2006 erfasste Statistik von Schuldnern dauerhaft fortführen und rechtlich festschreiben. Bisher sei die Überschuldungsstatistik auf Basis einer Ausnahmeregelung des Bundestatistikgesetzes erfasst worden – ein entsprechender Gesetzesentwurf (17/7418) soll nun ‘die rechtliche Grundlage für eine dauerhafte Fortführung’ der Statistik schaffen.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_10/2011_444/02.html

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Positionspapier der AG SBV: „Argumente zur Finanzierung der Schuldnerberatung für Erwerbstätige durch öffentliche Haushalte“

“Das Sozialstaatsgebot verlangt, dass allen Schuldnern effektiv geholfen wird! Eine wesentliche Kernaufgabe der Schuldnerberatung ist die Hilfe für natürliche Personen, die sich in einer schuldenbedingten Notlage befinden oder denen dieses droht. Bezogen auf erwerbstätige Schuldnerinnen und Schuldner heißt dies auch, die Arbeitskraft zu erhalten bzw. perspektivisch zu verbessern, den Verlust des Arbeitsplatzes nach Möglichkeit zu verhindern und damit den Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII zu vermeiden. Somit leistet die Schuldnerberatung einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Kernaussagen der §§ 1 und 3 SGB II, nämlich der Vermeidung von Hilfebedürftigkeit. In diesem Sinne ist Schuldnerberatung als ein Baustein der Daseinsfürsorge des Sozialstaates anzusehen.“

Siehe www.schuldnerberatung-sh.de/fileadmin/download/literatur/2011-10_ag_sbv_positionspapier_sb_fuer_erwerbstaetige.pdf

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.04.2016

Bekanntmachung über die Höhe der Regelbedarfe nach § 20 Absatz5 SGB II (pdf)

siehe auch aus dem letzten Newsletter von Harald Thomé: “Zum Thema Regebedarfe gibt es jetzt eine belastbare Regelsatzklage die auf der Klagebegründung des Republikanisches Anwaltsvereins aufbaut und unter dem AZ: B 14 AS 131/11 R geführt wird und schon beim BSG als anstehender Termine veröffentlicht.”
Zur Klage (pdf)

Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II—BGBl-2010-I-Seite-2093-Regel-Bedarf-01-01-2012.pdf

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6. Landesjugendkonferenz

Am 9. November 2011 findet die 6.Landesjugendkonjerenz des Hamburger Jobcenters statt. Veranstaltungsort ist die Handwerkskammer Hamburg. Neben einer Fachtagung mit Posiumsdiskussion zum Thema “Über den Umgang mit Geld – Lösungen für Jugendliche im SGB-II-Bereich” findet eine Messe mit Ausstellern zum Thema “Schulden und Schuldenprävention” statt, Motto: “Augen auf und los – In Zukunft ohne Schulden”.

Quelle: http://www.team-arbeit-hamburg.de/1/pages/index/p/181

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