„Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Bericht ‚Girokonto für Jedermann‘ davon aus, dass die Europäische Kommission 2012 einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird. Eine solche Regelung ist lange überfällig und es besteht jetzt erstmal eine realistische Chance!
Allerdings gibt es auch auf EU-Ebene Widerstände. Um diese zu überwinden, ist es wichtig, aktuelle Probleme zu dokumentieren. Der vzbv ruft daher alle Beratungsstellen auf, Fälle zu sammeln und bis spätestens 31.5. an den vzbv zu senden. Der Arbeitskreis Girokonto / Zwangsvollstreckung der AG SBV unterstützt diesen Aufruf und bittet um rege Beteiligung.“ – Quelle
Monat: Januar 2012
u.a. mit 1.1 BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 101/11 R: Einnahmen aus der Erbschaft sind Einkommen iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II in der bis Ende 2010 geltenden Fassung, denn im Fall der Gesamtrechtsnachfolge kann der Erbe bereits mit dem Erbfall über seinen Anteil am Nachlass verfügen.
1.1 BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 101/11 R: Einnahmen aus der Erbschaft sind Einkommen iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II in der bis Ende 2010 geltenden Fassung, denn im Fall der Gesamtrechtsnachfolge kann der Erbe bereits mit dem Erbfall über seinen Anteil am Nachlass verfügen.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2045
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u.a. – Abrechnungsfrist für Betriebskosten 2010 ist abgelaufen
– Erhöhung für Kosten der Unterkunft steht noch aus
– Mietraum 2 erschienen
Quelle: http://www.mhm-hamburg.de/data/newsletter/newsletter.php?IDD=1225552459
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Urteil vom 25. Januar 2012, VIII ZR 95/11
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www.gegen-hartz.de: “Die Anhebung der Arbeitslosengeld II Eckregelsätze bedeutet faktisch ein Kaufkraftverlust”
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“Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Bericht ‘Girokonto für Jedermann’ davon aus, dass die Europäische Kommission 2012 einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird. Eine solche Regelung ist lange überfällig und es besteht jetzt erstmal eine realistische Chance!
Allerdings gibt es auch auf EU-Ebene Widerstände. Um diese zu überwinden, ist es wichtig, aktuelle Probleme zu dokumentieren. Der vzbv ruft daher alle Beratungsstellen auf, Fälle zu sammeln und bis spätestens 31.5. an den vzbv zu senden. Der Arbeitskreis Girokonto / Zwangsvollstreckung der AG SBV unterstützt diesen Aufruf und bittet um rege Beteiligung.”
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Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 19.12.11 und Antwort des Senats
aus dem Bundestag: „Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Regelung für ein Girokonto für jedermann für zulässig, sieht jedoch angesichts einer sich abzeichnenden europäischen Regelung auf nationaler Ebene derzeit keinen Handlungsbedarf. In dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bunderegierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann (17/8312) ist jedoch von weiterhin dringendem Handlungsbedarf für die Kreditinstitute die Rede. Die Kreditwirtschaft habe keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft umgesetzt.“ – zum Bericht (BT-Drucksache 17/8312) (pdf)
Ein Plädoyer zur stärkeren Nutzung dieser Schuldnerschutz-Variante, die seit 1.1.2012 in § 850l ZPO – 2012 geregelt ist (Erstveröffentlichung in ZVI 2011, 241 ff.).
Aktualisierte Fassung des Beitrages von Angela Weber, Pamela Wellmann, Dieter Zimmermann unter www.infodienst-schuldnerberatung.de.
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 19.12.11 und Antwort des Senats
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_2657.pdf
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