www.infodienst-schuldnerberatung.de/Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen:
„Bank darf Wirksamkeit einer Kündigung nicht vom Ausgleich der Forderung abhängig machen! … Nach diesem Schlichtungsvorschlag scheint die Kündigung eines Girokontos [Ergänzung: durch den Bankkunden / Schuldner] trotz Sollsaldo eine wirksame Möglichkeit zu sein, bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners einen unnötigen Schuldenanstieg durch Vertrags- statt gesetzlicher Verzugszinsen zu verhindern und schneller zu einer verbindlichen Übersicht der Verbindlichkeiten zu kommen.“
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.04.2015