•”Der Deutsche Richterbund begrüßt den Referentenentwurf hinsichtlich der Abschaffung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens und des Lohnabtretungsprivilegs sowie der Möglichkeit der Ablehnung der Durchführung des Restschuldbefreiungsverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen.”
•”Zu kritisieren ist der Entwurf, soweit er die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre bei einer Befriedigungsquote von 25 %, die Übertragung der Zuständigkeit für Verbraucherinsolvenzverfahren auf Rechtspfleger und die Möglichkeit der Zustimmungsersetzung bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan vorsieht.”
•”Der Deutsche Richterbund bedauert, dass der Referentenentwurf keinerlei Maßnahmen zur Verhinderung von Überschuldung und zum “Erlernen des Umgangs mit Geld” enthält.”
Quelle: http://www.drb.de/cms/index.php?id=764
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