Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 16.11.12: “Im Laufe der letzten 20 Jahre hat sich mittlerweile auch in Hamburg ein Spezialistentum der Schuldnerberatung und Schuldenregulierung herausgebildet, das über die notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um mit der Angelegenheit ‘Überschudung/Verschuldung’ professionell umzugehen. Ob diese gewachsene Qualität in Hamburg auch zukünftig gewahrt werden kann, ist zurzeit noch offen. Wenn Beraterinnen und Beratern die Aufgabe der Schuldenbereinigung zugewiesen wird, muss aber in jedem Falle zuvor hinreichend geprüft und festgestellt worden sein, dass die Beraterinnen und Berater, die für die Schuldenbereinigung oder die Beantragung und Durchführung des Insolvenzverfahrens notwendige Eignung besitzen und diese Kompetenz auch behalten.”
vgl. auch unsere PM vom 17.08.2012 (Schuldnerberatung der hamburger arbeit zukünftig ohne Schuldnerberater?)
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_5875.pdf
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