Wie immer lesenswerit!
Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/uploads/media/infodienst-2012-03.pdf
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import
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u.a. mit: “Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern, die nach den jeweiligen örtlichen Regeln als ‘angemessen’ gelten, werden vom Jobcenter in der Regel übernommen. Was gilt aber, wenn Vermieter unberechtigte oder überhöhte Forderungen erheben?”
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2126
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Die Bundesregierung hat auch die Stellungnahme des Bundesrates reagiert. Siehe die BT-Drucksache 17/11268 (pdf):
– Seite 1-49: Regierungsentwurf
– Seite 50-51: Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
– Seite 52-61: Stellungnahme des Bundesrates
– Seite 62-68: Gegenäußerung der Bundesregierung
und unsere Seite zur Inso-Reform
interessant ist auch der Thread im Praktikerforum des Forums Schuldnerberatung
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BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 – VII ZB 74/11: „Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 – VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706)“
Hier geht es zur Pfändungstabelle 2024, Pfändungstabelle 2023, zu unserem Austauschforum für Beratungskräfte und zu unseren Seminaren