Bundestag beschließt Änderungen im Mietrecht

Das Mietrechtsänderungsgesetz (pdf) ist sehr umfassend. Hier wird auf den neuen Absatz 2a des § 569 BGB hingewiesen (= Artikel 1 Nr. 11 des Gesetzes). ” Der neue Absatz 2a regelt nunmehr ausdrücklich und abschließend die Voraussetzungen einer Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution für den Bereich der Wohnraummiete. Er gibt dem Vermieter von Wohnraum das Recht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn der Mieter mit einem Betrag der Sicherheitsleistung in Verzug kommt, der zwei Kaltmieten erreicht.”

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/42067121_kw50_de_mietrecht/index.html

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