Am 01.08.2012 ist der neue § 312g BGB in Kraft getreten (sog. Button-Lösung). “Das neue Gesetz macht den Anbietern im Internet strenge Vorgaben, wie der ‘Bestellknopf’ für Verbraucher ab dem 1. August auszusehen hat. Die Bestellsituation muss dem Kunden vor Augen führen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.”
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.05.2015