Ein weiteres Urteil in Sachen Gebühren p-Konto (siehe schon OLG Bremen und OLG Frankfurt):
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Juni 2012, Aktenzeichen 2 U 10/11: Eine Bank darf in ihren Allgemeinen Geschäftsgebühren keine Zusatzgebühren für die Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erheben.
Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201213extragebueren.html
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