u.a. mit: 1.1 BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 101/11 R: Einnahmen aus der Erbschaft sind Einkommen, denn Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge kann der Erbe bereits mit dem Erbfall über seinen Anteil am Nachlass verfügen.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2081
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