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SG Berlin: “Hartz IV verfassungswidrig – Regelsatz um 36 Euro zu niedrig”

Nach Auffassung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Kammer hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt. (Beschluss vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12)
Dazu aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: “In diversen Internetforen wird jetzt darüber diskutiert, Widerspruch gegen die Leistungsbescheide einzulegen und Überprüfungsanträge für die Vergangenheit durchzuführen. Dazu eine kurze Position von meiner Seite: Die Aussichten, dass das BVerfG die Regelleistungen rückwirkend für verfassungswidrig erklärt, sind gleich null, das hat auch das SG Berlin klar gesagt: ‘Die Leistungen sind nicht evident unzureichend’. Das BVerfG wird – wenn überhaupt – dem Gesetzgeber für die Zukunft Änderungs-‘Hausaufgaben’ mitgeben. Anstatt falschen Hoffnungen hinterherzurennen, sollten die 7 Mio. Hartz IV-Bezieher vielmehr ihre Kraft dafür einsetzen, auf die Straße zu gehen und für ihre Rechte zu streiten”

Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120425.1035.369249.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016