Seit dem 1. Januar 2008 gilt: Verlangen Mutter oder Vater über die ersten drei Jahre eines Kindes hinaus Betreuungsunterhalt, dann müssen sie dem Familiengericht nachweisen, dass diese persönliche Betreuung im Interesse und zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Geschiedene mit kleinen Kindern? Obiger Link führt zu einer Sendung des NDR-Info Frauenforum.
Quelle: http://www.ndr.de/info/audio106591.html
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