u.a.: 2.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2012, L 7 AS 2203/11 B, Nach dem Willen des Gesetzgebers ist es den Hilfebedürftigen wie allen anderen Versicherten grundsätzlich zumutbar, ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn diese Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht und sie ihn nicht selbst tragen möchten.
3.1 SG Aurich, Urteil vom 08.03.2012, S 35 AS 201/11 R, Kosten für Sperrmüll gehören zu den Kosten der Unterkunft , wenn sie angemessen sind und müssen vom Jobcenter übernommen werden.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2056
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