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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 49/2012

u.a. mit 1.3 BSG, Urteil vom 29.11.2012 – B 14 AS 161/11 R: Nicht gezahlte Untermiete an den Hartz IV-Empfänger stellt kein zu berücksichtigendes Einkommen dar. Die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme als bedarfsmindernd ist nach dem SGB II ausgeschlossen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme als bereites Mittel geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken.

1.4 BSG, Urteil vom 29.11.2012 – B 14 AS 33/12 R Ist eine Einmalzahlung(Steuererstattung) sofort wieder ausgegeben worden, darf das Jobcenter bei einem Folgeantrag deshalb nicht einfach die Hilfeleistung kürzen. Der Grundsicherungsträger ist immer verpflichtet, das Existenzminimum sicherzustellen, selbst wenn die Einmalzahlung eigentlich einkommensmindernd angerechnet werden müsste. Der Grundsicherungsträger kann nur bei sozialwidrigem Verhalten zu viel gezahlte Leistungen wieder zurückfordern.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2131

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016