aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thome: “In der Arbeitshilfe (Juni 2011) werden auf ausgehend davon, das im SGB II nicht der BG Leistungen gewährt werden, sondern jeder Person einzeln in anschauliche Art uns Weise die Rückabwickelungsmodis bei der Bescheidaufhebung dargestellt. Zum Beispiel, wann gegen den überzahlten BG-Partner nicht zurückgefordert und nach § 43 SGB II aufgerechnet werden darf, warum aber gegen die mind. Kinder insofern ein gesetzlicher Vertreter in der BG lebt, nicht aber gegenüber Stiefkindern ?. Nicht ganz einfacher Stoff, aber höchst wichtig.”
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-2-Arbeitshilfe-Bedarfsgemeinschaft.pdf
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