u.a. 1.1 BSG, Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 121/10 R: Heizkostennachforderung muss das Jobcenter bezahlen, dabei sind auch Zeiträume zu berücksichtigen, in denen der Arbeitslose noch keine Hilfeleistung erhalten hat.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2044
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