www.insolvenzrecht.de hat einen Referentenentwurf “eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen” veröffentlicht.
“Der Gesetzentwurf ermöglicht es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei bzw. fünf Jahren zu beenden, wenn sie innerhalb des genannten Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote erfüllen und bzw. oder die Kosten des Verfahrens tragen. … Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschriften, um das Verbraucherinsolvenz- und das Restschuldbefreiungsverfahren effektiver auszugestalten: Im Verbraucherinsolvenzverfahren sollen die Einigungschancen zwischen Schuldner und Gläubigern erhöht werden. Dazu werden der außergerichtliche und gerichtliche Einigungsversuch zusammengeführt. … Der Gesetzentwurf enthält des Weiteren eine Regelung zum Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften.”
Quelle: http://www.insolvenzrecht.de/fileadmin/dokumente/verbraucherinsolvenz/ZInsO_Doku_RefE_BMJ_alt.pdf
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