u.a. 1.1 Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 09.08.2012, L 4 AS 367/10, Kosten einer Privat-Haftpflichtversicherung des Mieters sind Kosten der Unterkunft i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, wenn der Mietvertrag dem Mieter den Abschluss einer solchen Versicherung zwingend auferlegt und die Kosten der Unterkunft angemessen sind.
1.5 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.10.2012, L 7 AS 1730/12 B ER und L 7 AS 1731/12 B Bestehende Stromsperre seit Juni 2012 und damit eine faktische Unbewohnbarkeit der Wohnung rechtfertigt die Übernahme der Stromschulden als Darlehen durch das Jobcenter. Der Antragsteller kann auch nicht ohne weitere Hilfestellung durch das Jobcenter auf einen Zivilrechtsstreit mit dem Energieversorger verwiesen werden.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2129
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