u.a. mit: “Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern, die nach den jeweiligen örtlichen Regeln als ‘angemessen’ gelten, werden vom Jobcenter in der Regel übernommen. Was gilt aber, wenn Vermieter unberechtigte oder überhöhte Forderungen erheben?”
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2126
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016