“Verbraucher werden vor Abzocke durch überhöhte Kreditkartengebühren oder gesonderte Kosten für den Anruf bei einer Kundendienst-Hotline geschützt. … Die bewährten Regelungen über im Fernabsatz vertriebene Finanzdienstleistungen gelten künftig auch für Finanzdienstleistungen, die außerhalb von Geschäftsräumen vermarktet werden. … Schließlich erlischt das bislang ‘ewige’ Widerrufsrecht bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung zukünftig nach einem Jahr und 14 Tagen. … ”
Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/20121219_Verbraucherrechte_verbessern.html
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