u.a. 3.4 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012,- L 14 AS 2105/12 B ER: Keine Übernahme von wiederholten Stromschulden, wenn der Hilfebedürftige seinen unangemessenen Stromverbrauch nicht im Auge hatte.
Anmerkung: Landessozialgericht Berlin- Brandenburg , Beschluss vom 23.09.2011 – L 14 AS 1533/11 B ER: Gründe für einen unangemessenen Stromverbrauch sind in einem einstweiligen Anordnungsverfahren glaubhaft zu machen.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2123
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