Verbraucherzentrale Sachsen: “Allerdings verlangen manche Banken und Sparkassen neben den üblichen Entgelten fürs Girokonto einen Zuschlag fürs P-Konto. Eine Reihe von Gerichten hat diese höheren Entgelte bereits für unzulässig erklärt. Im November will der Bundesgerichtshof endgültig entscheiden. Für den Fall, dass die Karlsruher Richter die Zusatzentgelte ebenfalls verbieten, sollten sich die Kunden schon jetzt vorbereiten, um den Zuschlag zurückfordern zu können. Dazu gehört vor allem, Kontoauszüge aufzubewahren, um Belege für eventuelle Rückforderungen zu haben.”
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ134856830108008/link1107191A.html
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