“Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren beraten und dabei umfangreich Stellung genommen. Sie stehen dem Bemühen, in finanzielle Not geratenen Menschen schneller und effektiver als bisher eine zweite Chance zu eröffnen, aufgeschlossen gegenüber. Gleichwohl verkennt der Bundesrat nicht, dass dem Interesse der Schuldner die nicht minder berechtigten Interessen der Gläubiger gegenüberstehen. Bei einer endgültigen Lösung müsse daher auch bedacht werden, welche Signalwirkung von ihr für die generelle Zahlungsmoral ausgehe. Inhaltlich regt der Bundesrat zudem mehrere Änderungen in juristischen Detailregelungen und Verfahrensfragen an.”
siehe auch BR-Material
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_8538/DE/presse/pm/2012/137-2012.html?__nnn=true
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