“Die Regelbedarfe erhöhen sich zum 1. Januar 2013 um 2,26 Prozent. Ein alleinstehender Erwachsener erhält monatlich 382 Euro Grundsicherung, 2012 waren es 374 Euro, 2011 demgegenüber 364 Euro. Die Fortschreibung gilt auch für Langzeitarbeitslose, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen. Die Regelbedarfsstufen für die sonstigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft steigen zum 1. Januar 2013 anteilig. Erstmals erhöhen sich auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche. Diese waren seit dem Inkrafttreten der neuen Regelbedarfsermittlung zum 1. Januar 2011 nicht angepasst worden.” – siehe auch
– Caritas fordert höhere Regelsätze
– Scharfe Kritik des Paritätischen an geplanter Regelsatzanpassung
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