Bescheinigungen des “sozialrechtlichen Existenzminimums” nach SGB II und XII

www.infodienst-schuldnerberatung.de / Stefan Freeman, DBS Esslingen, Prof.Dr. Dieter Zimmermann, EH Darmstadt: “Im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht ist der Nachweis des “sozialrechtlichen Existenzminimums” nach SGB II von großer praktischer Bedeutung, um bei Pfändungen in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO (wegen laufender Unterhaltsansprüche sowie Unterhaltsrückständen zumindest aus dem letzten Jahr) bzw. nach § 850f Abs. 2 ZPO (wegen deliktischer Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen) den “notwendigen Lebensunterhalt” des erwerbsfähigen Schuldners und seiner Haushaltsangehörigen bzw. Unterhaltsberechtigten sicherstellen zu können.”

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2012/aktualisiert-stand-091212-bescheinigungen-des-sozialrechtlichen-existenzminimums-2012-nach-sgb-ii-und-xii.html

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