Das iff weist in einer Meldung von 21.08.2012 darauf hin: “Verbraucher sind seit gestern auf der sicheren Seite, wenn sie Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge zurück verlangen. … Das Oberlandesgerichts Dresden hat in seinem Urteil vom 29. September 2011 (Az.: 8 U 562/11) – wie viele andere Landgerichte und Oberlandesgerichte auf die Initiative zahlreicher Verbraucherschutzorganisationen hin – entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge unzulässig sind. … Die beklagte Sparkasse hat ihre Revision jedoch gestern zurückgenommen und damit das für den 11. September 2012 erwartete Grundsatzurteil des BGH zu dieser Frage umgangen. … Die Frage, wann die Verjährungsfrist beginnt ist nicht unproblematisch (wird ausgeführt)….”
Quelle: http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48110
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