aus dem Bundestag: „Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Regelung für ein Girokonto für jedermann für zulässig, sieht jedoch angesichts einer sich abzeichnenden europäischen Regelung auf nationaler Ebene derzeit keinen Handlungsbedarf. In dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bunderegierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann (17/8312) ist jedoch von weiterhin dringendem Handlungsbedarf für die Kreditinstitute die Rede. Die Kreditwirtschaft habe keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft umgesetzt.“ – zum Bericht (BT-Drucksache 17/8312) (pdf)
Kategorien
Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 27.01.2014