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Bundestag: Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss

“Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss gemäß des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP anzuheben. In ihrem Antrag (17/11326) spricht sie sich dafür aus, den Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres eines Kindes zu gewähren.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_11/2012_516/02.html

Update 27.1.2017: siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/bmfsfj-ausweitung-des-unterhaltsvorschusses/

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 27.01.2017