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Die Anordnung befristeter Unpfändbarkeit eines Kontos nach § 850l ZPO-2012

Ein Plädoyer zur stärkeren Nutzung dieser Schuldnerschutz-Variante, die seit 1.1.2012 in § 850l ZPO – 2012 geregelt ist (Erstveröffentlichung in ZVI 2011, 241 ff.).

Aktualisierte Fassung des Beitrages von Angela Weber, Pamela Wellmann, Dieter Zimmermann unter www.infodienst-schuldnerberatung.de.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 16.12.2015