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Abgabe auf Darlehensverträge zur Finanzierung der Schuldnerberatung?

Nationale Armutskonferenz (nak): „Bundesweit fehlen 1600 Schuldnerberater – Stellvertretender nak-Sprecher Kurt Klose fordert eine Abgabe im Promille-Bereich auf alle Darlehensverträge für die bundesweit einheitliche Finanzierung der Schuldnerberatung. … Es sollten mindestens zwei vollbeschäftigte Schuldnerberatungsfachkräfte pro 50.000 Einwohner zur Verfügung stehen…. Bei jedem Abschluss eines Darlehenvertrags in Deutschland sollten beide Vertragspartner künftig eine Abgabe im Promillebereich leisten …. Dieser für den Einzelnen minimale Beitrag solle in die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen fließen.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 23.07.2013

Grundsicherung für alte Menschen in Hamburg 2011

“Am Jahresende 2011 haben in Hamburg 19.730 Frauen und Männer im Alter von mehr als 64 Jahren Grundsicherungsleistungen zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung im Alter erhalten, das waren sechs Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Damit hat sich der in den Vorjahren erkennbare Zuwachs fortgesetzt, so das Statistikamt Nord. Im mittelfristigen Vergleich zu 2006 ergibt sich eine Steigerung um 29 Prozent.”

Quelle: http://www.statistik-nord.de/publikationen/publikationen/presseinformationen/dokumentenansicht/grundsicherung-fuer-alte-menschen-in-hamburg-2011-1/

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“Schuldnerberatung der hamburger arbeit zukünftig ohne Schuldnerberater?” (pdf)

Der Hamburger Senat plant, die hamburger arbeit Beschäftigungsgesellschaft (HAB) neu zu strukturieren. In diesem Zusammenhang warnt die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG), dass dieses massiv zu Lasten der Qualität bei der Schuldner- und Insolvenzberatung geschehen soll.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2012/2012.08.17_PM_LAG_Schuldnerberatung_HAB.pdf

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Kleine Anfrage “Professionalität in der Schuldnerberatung – auch mit der HAB?”

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Tim Golke (DIE LINKE) vom 13.08.12 (Drucksache 20/4916):
“Am 12.06.2012 ist die Bürgerschaft mit der Drs.20/4451 über die geplante Restrukturierung und Sanierung der Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH (HAB) informiert worden. … 6. Welche personelle Besetzung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ist ab dem 31.07.2013 geplant? … 9. Beabsichtigt der Senat vor diesem Hintergrund, den mit der HAB geschlossenen Vertrag zur Schuldnerberatung über den 31.07.2013 hinaus zu verlängern?”

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_4916.pdf

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OLG Schleswig zum P-Konto: Rückumwandlungsanspruch besteht

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Juni 2012, Aktenzeichen 2 U 10/11:
Die Klausel, nach der ein Anspruch auf Rückumwandlung eines Pfändungsschutzkontos in ein Girokonto nicht besteht, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Das Girokonto wird nur auf Verlangen des Kunden als Pfändungsschutzkonto geführt wird, um sein Existenzminimum zu schützen. Dieser Schutz soll ihm jedoch nicht aufgezwungen werden. Entfällt das Verlangen des Kunden, gelten die bisherigen Regelungen über den Girokontovertrag weiter. OLG Schleswig

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.05.2013

Diakonisches Werk Hamburg Veranstaltung: “Respekt – Fehlanzeige? Erfahrungen von Leistungsberechtigten mit Jobcentern in Hamburg”

Von Dezember 2011 bis Juni 2012 wurde im Auftrag des Diakonischen Werkes Hamburg eine qualitative Untersuchung über Erfahrungen von Leistungsberechtigten in Jobcentern in Hamburg durchgeführt. In der Veranstaltung werden die Ergebnisse der Untersuchung von den beteiligten ForscherInnen vorgestellt.
Donnerstag, 30. August, 13 – 15 Uhr, Dorothee-Sölle-Haus, Anmeldung erbeten
Einladung als PFD

Quelle: http://www.diakonie-hamburg.de/fachreferat.ArbeitslosigkeitUndArmut/news.kd.1126000842.8/info.html

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“Das fängt ja gut an … Verfolgungsbetreuung auf dem Weg ins Arbeitsleben” (pdf)

Veranstaltung am Dienstag, 28. August 2012, 18.00 Uhr, Centro Sociale, Sternstraße 2 in Hamburg

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2012/VeranstaltungJugendberufsagenturen.pdf

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OLG Schleswig zum P-Konto: Rückumwandlungsanspruch besteht

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Juni 2012, Aktenzeichen 2 U 10/11:
4. Die Klausel, nach der ein Anspruch auf Rückumwandlung eines Pfändungsschutzkontos in ein Girokonto nicht besteht, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Das Girokonto wird nur auf Verlangen des Kunden als Pfändungsschutzkonto geführt wird, um sein Existenzminimum zu schützen. Dieser Schutz soll ihm jedoch nicht aufgezwungen werden. Entfällt das Verlangen des Kunden, gelten die bisherigen Regelungen über den Girokontovertrag weiter.

Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201213extragebueren.html

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Inso-Reform – vollständige Synopse (pdf)

Wir haben hier küzlich eine Synopse zum Regierungsentwurf der InsO-Reform eingestellt, die allerdings nur auf die Insolvenzordnung selbst beschränkt und auch dort nicht ganz vollständig war. Eine vollständige Synpse gibt es nun aber auf der Seite der ZVI zum Download; erstellt von Ulrich Jäger (Seghorn Inkasso).

Quelle: http://zvi-online.de/pdf/zvi/Regierungsentwurf-12.7.2012-Synopse.pdf

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Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

BGH, Urteil vom 25. Juli 2012, IV ZR 201/10: “Der Senat hat entschieden, dass Bedingungen, nach welchen die Abschlusskosten, bei denen es sich zu einem erheblichen Teil um Vermittlungsprovisionen handelt, mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellen und deshalb unwirksam sind. Die Zillmerung führt dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, nur einen geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert erhalten.”
vgl. auch die Seite der in der Sache klagenden Verbraucherzentrale Hamburg.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=61061&pos=4&anz=125

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