Siehe auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen.
Etwas mühsam zu lesen, aber lohnt sich trotzdem.
Am Ende heisst es “Das Europäische Parlament (…) 1.
fordert die Kommission auf, den Stand der Dinge in sämtlichen Mitgliedstaaten bis September 2012 ausführlich darzulegen;
fordert die Kommission auf, bis Januar 2013 auf der Grundlage von Artikel 114 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend den als Anlage beigefügten ausführlichen Empfehlungen einen Richtlinienvorschlag zur Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Bankdienstleistungen für alle rechtmäßig in der Union ansässigen Verbraucher vorzulegen, außer wenn eine umfassende Prüfung ergibt, dass für einen derartigen Vorschlag keine Notwendigkeit besteht;”
Quelle: http://www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/content/20120704IPR48262/html/Grundle
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